Der Gemeinderat ist das oberste Organ einer Gemeinde, dessen Mitglieder durch die wahlberechtigten Bürger der Gemeinde bestimmt werden.
An der Spitze des Gemeinderates steht der Ortsbürgermeister. Er und die anderen Mitglieder leiten als Vertreter aller Bürger die Geschicke und Geschäfte der Gemeinde.